WISSEN & KOSTENLOSE HILFEN
Das Thema aus dem Video hier wiederfinden.
Hier finden Sie die Themen, zu denen bereits ein Video auf unserem TikTok-Kanal erschienen ist.
Stand der Einordnung: 6. Oktober 2026. Beträge und Gesetzesvorhaben können sich ändern; amtliche Quellen sind direkt verlinkt.
LEISTUNGEN
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat
Was Sie mit dem Betrag bezahlen können und warum die Zahl auf älteren Grafiken nicht mehr stimmt.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Für zwölf Monate sind das rechnerisch bis zu 1.572 €. Die frühere Angabe von 125 € beziehungsweise 1.500 € ist veraltet.
Der Betrag wird nicht einfach als Bargeld ausgezahlt. Er dient der Erstattung bestimmter Leistungen, etwa nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag. Welche Angebote anerkannt sind, hängt vom Bundesland ab. Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres und anschließend im ersten Halbjahr des Folgejahres verwendet werden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach anerkannten Angeboten und der Abrechnung.
KOSTENLOSES WERKZEUG
Pflegegradrechner nutzen
Eine erste Orientierung zu Kriterien und gewichteten Punkten.
Der kostenlose Rechner zeigt, wie Einschränkungen in verschiedenen Bereichen zusammenwirken können. Er ersetzt keine Begutachtung und gibt keine Zusage für einen bestimmten Pflegegrad. Für Kinder und besondere Bedarfskonstellationen gelten eigene Regeln, die ein einfacher Rechner nicht vollständig abbildet.
GESETZESVORHABEN
Pflegereform 2027: Was ist schon sicher?
Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Gesetz.
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Das parlamentarische Verfahren läuft; vorgeschlagene Maßnahmen können sich noch ändern. Aussagen aus Social-Media-Grafiken zu neuen Budgets oder konkreten Ansprüchen sind daher keine Beschreibung bereits geltenden Rechts. Die aktuelle Fassung und den Verfahrensstand finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
NACH DEM BESCHEID
Widerspruch: Frist und Hilfe richtig einordnen
Bescheid, Bekanntgabe und Rechtsbehelfsbelehrung prüfen.
Ein Widerspruch ist nach § 84 SGG grundsätzlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen; besondere Umstände und die Rechtsbehelfsbelehrung müssen im Einzelfall geprüft werden. Bewahren Sie den Bescheid und Nachweise zum Zugang auf. Die kostenlose MD-Check-Vorlage kann ein eigenes Schreiben erleichtern. Die bezahlte Gutachtenanalyse ist eine pflegefachliche Einordnung; MD Check erstellt keine individuelle Widerspruchsbegründung, keine Rechtsberatung und keine Vertretung. Bei Frist- oder Rechtsfragen wenden Sie sich rechtzeitig an eine geeignete Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe.
STEUERLICHE ENTLASTUNG
Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
Ein Pauschbetrag in der Steuererklärung, keine monatliche Auszahlung.
Wer eine pflegebedürftige Person persönlich und ohne Einnahmen dafür pflegt, kann unter den Voraussetzungen des § 33b Absatz 6 EStG einen Pflege-Pauschbetrag in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Für Pflegegrad 2 sind es 600 €, für Pflegegrad 3 1.100 € und für Pflegegrad 4 oder 5 1.800 € pro Kalenderjahr. Weitere Voraussetzungen betreffen insbesondere den Pflegeort und die Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person. Pflegen mehrere berechtigte Personen, wird der Betrag geteilt.
Der Pauschbetrag ist kein Geldbetrag, der jeden Monat ausgezahlt wird. Ob und wie er sich steuerlich auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Steuerfragen hilft eine befugte Steuerberatung.
PFLEGE IN DEUTSCHLAND
Wie viele Menschen werden zu Hause gepflegt?
Die im Video genannten Zahlen stammen aus der Pflegestatistik 2023.
Im Dezember 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig. Davon wurden 86 % beziehungsweise rund 4,9 Millionen zu Hause versorgt. 14 % beziehungsweise rund 800.000 Menschen wurden vollstationär in Pflegeheimen betreut. Das sind Angaben für 2023, keine aktuellen Echtzeitwerte.
Diese Zahlen beschreiben die Versorgung in Deutschland. Sie sagen nichts darüber aus, welcher Pflegegrad im Einzelfall vorliegt oder welche Leistung einer bestimmten Person zusteht.
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